Am 20. Juli 2026 wies Yvonne Gonzalez Rogers, leitende Richterin am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien, eine DMCA-Klage von Google gegen SerpApi ab. Google hatte versucht, ein Gesetz heranzuziehen, das ursprünglich zum Schutz von DVD-Verschlüsselungen erlassen worden war, um ein 40-köpfiges Startup am Scrapen seiner Suchergebnisse zu hindern. Die Antwort der Richterin war eindeutig: Suchergebnisse sind gemeinfreie Fakten und fallen nicht unter das Urheberrecht.

Eine Ironie im Wert von zwei Billionen Dollar
Google wurde 1998 auf der Grundlage gegründet, das gesamte Internet zu scrapen. Das Fundament des PageRank-Algorithmus war ein Webcrawler – er durchsuchte Webseiten weltweit, kopierte Inhalte für den Aufbau eines Index und schuf durch die Strukturierung dieser Informationen und den Verkauf von Werbung ein Imperium mit einem Marktwert von fast zwei Billionen Dollar.
Im Dezember 2025 verklagte eben dieses Unternehmen das Startup SerpApi. Was SerpApi tut, entspricht im Wesentlichen dem, was Google in seinen Anfangstagen tat: Webseiten scrapen, die Ergebnisse aufbereiten und per API verkaufen. Der einzige Unterschied bestand darin, dass SerpApi die Suchergebnisseiten von Google scrapte.
Google behauptete, SerpApi habe sein Anti-Scraping-System SearchGuard umgangen und Milliarden automatisierter Abfragen durchgeführt, was gegen Abschnitt 1201 des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoße. Dieser Paragraph wurde 1998 zusammen mit dem DMCA verabschiedet und sollte ursprünglich verhindern, dass Personen den Regionalcode oder den Kopierschutz von DVDs knacken. Da der gesetzliche Schadensersatz (statutory damages) pro Verstoss berechnet wird, summierte sich der von Google geforderte Betrag bei Milliarden von Abfragen auf eine Höhe, die SerpApi sofort in die Insolvenz getrieben hätte.
Mike Masnick von Techdirt kommentierte bereits im Dezember 2025, dass „nahezu jeder Aspekt dieser Klage unanständig ist“ – „am geschmacklosesten ist jedoch, dass das gesamte Geschäft von Google auf dem Scrapen des Webs aufbaut. Andere dafür zu verklagen, dass sie Google scrapen, wirkt… schamlos.“
Das Kernurteil der Richterin: Ein Schloss gehört an das Buch, nicht an das Gebäude
SerpApi reichte im Februar 2026 einen Antrag auf Klageabweisung (motion to dismiss) ein. Am 19. Mai 2026 fand die mündliche Verhandlung statt, und am 20. Juli gab Richterin Rogers dem Antrag statt.
Die Kernlogik des Urteils lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. Nach Abschnitt 1201 des DMCA ist es rechtswidrig, eine technische Schutzmaßnahme zu umgehen, die „den Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Werk wirksam kontrolliert“. Googles Argumentation lautete: SearchGuard verhindere, dass automatisierte Scraper auf Suchergebnisseiten zugreifen, die lizenzierte Bilder Dritter (etwa in Knowledge Panels) enthalten; folglich stelle das Umgehen von SearchGuard einen DMCA-Verstoß dar.
Die Richterin teilte die Ansprüche in zwei Kategorien auf:
Kategorie Eins: Suchergebnisse ohne urheberrechtliche Sonderinhalte. Dieser Teil wurde endgültig abgewiesen (with prejudice). Zur Begründung hieß es: URLs, Textausschnitte (Snippets) und Ranking-Positionen auf Suchergebnisseiten sind gemeinfreie Tatsachen und keine urheberrechtlich geschützten Werke. Wenn das Ziel, dessen Zugang SearchGuard kontrolliert, selbst nicht dem Urheberrecht unterliegt, fehlt die Grundlage für die Anwendung des DMCA.
Kategorie Zwei: Suchergebnisse mit lizenzierten Bildern (z. B. Knowledge Panels). Dieser Teil wurde ebenfalls abgewiesen, jedoch erhielt Google die Möglichkeit, die Klageschrift zu überarbeiten (leave to amend). Die Hürde liegt hier bei der Autorisierung: Abschnitt 1201 verlangt, dass technische Schutzmaßnahmen „unter der Autorität des Urheberrechtsinhabers“ betrieben werden. Google besitzt nicht die Urheberrechte an den Bildern in den Knowledge Panels, sondern verfügt lediglich über eine Aufruflizenz. Google konnte nicht nachweisen, dass die Rechteinhaber Google autorisiert hatten, SearchGuard zum Schutz ihrer Werke einzusetzen.
Der Anwalt von SerpApi brachte es mit einer treffenden Analogie auf den Punkt: Ein Schloss muss an das Buch gehängt werden, nicht an das Gebäude. Ein Anti-Scraping-System, das ganz google.com schützt, kann nicht allein deshalb als Urheberrechtsschutzmaßnahme bezeichnet werden, weil sich darin zufällig einige lizenzierte Bilder befinden. Als der US-Kongress Abschnitt 1201 verabschiedete, wurde in den Gesetzgebungsmaterialien ausdrücklich festgehalten, dass damit elektronische Handlungen unterbunden werden sollten, die „dem Einbruch in einen verschlossenen Raum entsprechen“. Einen Stacheldrahtzaun um einen öffentlichen Strand zu ziehen, lässt sich nicht damit rechtfertigen, man wolle ein einziges auf dem Sand liegendes Handtuch schützen.
ScrapeBadger hob eine weitere wesentliche Feststellung des Gerichts hervor: Die Funktion von SearchGuard bestehe darin, „den automatisierten Zugriff zu verwalten, nicht urheberrechtlich geschützte Werke zu schützen“. Mit anderen Worten: Google hat das System entwickelt, um Werbeeinnahmen zu schützen, nicht das Urheberrecht.
Warum nutzt Google das Urheberrecht gegen Web Scraper?
Um die tiefere Bedeutung dieser Klage zu verstehen, muss man die Entwicklung der Anti-Scraping-Strategien großer Plattformen in den letzten Jahren betrachten.
In den vergangenen zehn Jahren war das Hauptinstrument von Plattformen zur Abwehr von Scrapern der Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) – mit dem Argument, Scraper hätten von der Website festgelegte Zugriffsschranken durchbrochen. Doch 2022 entschied das Berufungsgericht des 9. Bezirks im Fall hiQ Labs v. LinkedIn, dass das Scrapen öffentlich zugänglicher Daten nicht gegen den CFAA verstößt. Damit fiel der CFAA als Waffe gegen Web Scraping weitgehend aus.
Klagen wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen (Terms of Service) fallen unter das Vertragsrecht, wo Schadensersatzbeträge begrenzt sind und keine ausreichende Abschreckung gegen große kommerzielle Scraper bieten. Klassische Urheberrechtsklagen scheitern an der Natur von Suchergebnissen als reine Fakten.
Deshalb wichen Plattformen auf Abschnitt 1201 des DMCA aus. Die Gefährlichkeit dieser Bestimmung liegt darin, dass der Kläger keine tatsächliche Urheberrechtsverletzung nachweisen muss – bereits das bloße „Umgehen einer technischen Schutzmaßnahme“ ist rechtswidrig und zieht extrem hohe gesetzliche Schadensersatzforderungen nach sich. Reddit reichte im Herbst 2025 eine ähnliche DMCA-Klage gegen SerpApi und Perplexity ein, die derzeit noch anhängig ist.

Was bedeutet dieses Urteil?
Aus rechtlicher Sicht besitzt die Entscheidung zwei zentrale Dimensionen.
Die erste ist das direkte Urteil: Für Standard-Suchergebnisse ohne geschützte Inhalte kann Google Scraper nicht mehr auf Basis des DMCA verklagen. Julien Halégu, CEO von SerpApi, erklärte nach dem Urteil: „Wir freuen uns, dass das Gericht Googles Versuch zurückgewiesen hat, den DMCA auf Zugangskontrollen öffentlicher Webseiten auszuweiten. Das Grundprinzip des Internets – der freie Zugang zu verfügbaren Informationen – ist entscheidend für Innovationen.“
Die zweite Dimension ist die Präzedenzwirkung. Wenn Google letztlich keine Beweise dafür vorlegen kann, dass die Urheberrechtsinhaber der lizenzierten Bilder SearchGuard autorisiert haben, dürfte auch dieser Teil der Klage fallen gelassen werden. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass Google sich letztlich mit SerpApi einigen wird, anstatt die Klage auf ein paar Bilder in Knowledge Panels zu reduzieren.
Die weit größere Bedeutung des Falls liegt jedoch in der juristischen Grenzziehung. In einer Ära der künstlichen Intelligenz, in der Daten wertvoller sind denn je und Plattformen digitale Mauern errichten, hat das Gericht klar klargestellt: Ein Anti-Scraping-System darf nicht mit Urheberrechtsschutz gleichgesetzt werden.
Das Netz durchsuchen, aber das eigene Territorium abschirmung
Googles Vorgehen ist kein Einzelfall. Der Fall SerpApi ist das neueste Beispiel für den Trend, die Leiter nach dem eigenen Aufstieg hochzuziehen.
In den letzten zwei Jahren hat Google auch technisch aufgerüstet. Im September 2025 entfernte Google den Parameter num=100 von den Suchergebnisseiten – einen Parameter, der es erlaubte, mit einer einzigen Anfrage 100 Ergebnisse abzurufen. Dadurch stiegen die Kosten für das vollständige Scrapen von Datensätzen um etwa das Zehnfache. Als DataForSEO eine Umgehung fand, die die Kosten um 80 % senkte, schloss Google diese Lücke innerhalb weniger Wochen.
Gleichzeitig schloss Google eine exklusive API-Lizenzvereinbarung mit Reddit ab – woraufhin Reddit umgehend Drittanbieter verklagte, die Reddit-Inhalte aus den Google-Suchergebnissen scrapte. Ein Unternehmen bezahlt für Inhalte, ein anderes schützt sie mit Anti-Scraping-Systemen, und anschließend wird das Urheberrecht genutzt, um diejenigen zu verklagen, die über öffentliche Kanäle darauf zugreifen – ein logischer Zirkelschluss.
Masnick von Techdirt zitierte in seiner Berichterstattung den Schlusssatz der Erklärung von SerpApi: „Das Gründungsprinzip des Internets – der offene Zugang zu verfügbaren Informationen – ist von zentraler Bedeutung, damit alle vom Potenzial der Daten profitieren können.“ Dieser Satz erinnert stark an Googles früheres Motto: „Don’t be evil.“
Wie es weitergeht
Google hat 21 Tage Zeit, eine überarbeitete Klageschrift einzureichen. Sollte sich das Unternehmen dafür entscheiden, den Rahmen strikt auf Suchergebnisse mit urheberrechtlich geschützten Inhalten (wie Knowledge Panels) zu beschränken, könnte der Prozess theoretisch weitergehen. Vor einer Überarbeitung muss Google jedoch eine Frage beantworten, auf die es derzeit keine Antwort hat: Haben die Lizenzgeber SearchGuard tatsächlich schriftlich autorisiert?
Richterin Rogers zitierte in ihrem Urteil ausdrücklich eine Entscheidung des Berufungsgerichts des 9. Bezirks im Fall Blizzard v. Bossland: Eine wirksame Zugangskontrolle muss vom Rechteinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Partei eingesetzt werden. Google verfügt lediglich über eine Aufruflizenz für diese Bilder, was keine rechtliche Grundlage für den Einsatz eines Anti-Scraping-Systems darstellt.
Für SerpApi war die Klage bereits extrem kostspielig – ein 40-köpfiges Unternehmen, das sich gegen die volle Härte der Rechtsabteilung von Google behaupten musste. Dennoch verschafft das Urteil der gesamten Scraper-Branche eine wichtige Atempause. Für SEO-Tools, Ranking-Tracker und Marktforschungsplattformen, die auf SERP-Daten angewiesen sind, lautet das Signal des Gerichts: Zumindest vorerst bleiben öffentliche Suchergebnisse ein öffentliches Gut.
Für die Allgemeinheit wirft der Fall eine fundamentale Frage auf: Wenn die mächtigste Suchmaschine der Welt das Urheberrecht nutzt, um ihre eigenen Mauern zu sichern – können wir dann noch auf ein offenes Internet hoffen?
Referenzlinks:
- Techdirt: Judge Rejects Google’s Attempt To DMCA Its Way Out Of Being Scraped
- ScrapeBadger: Google Sued a Scraper Under Copyright Law and Lost
- ProxyCove: Google Lost the Lawsuit Over SERP Scraping
- Search Engine Roundtable: Google Lawsuit Against SerpApi Dismissed
- PPC Land: Google Loses DMCA Bid to Treat Search Scraping Like DVD Piracy
- HN Diskussion (item?id=49073513)